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Geschrieben von Hawkwind am 21.09.2012 um 00:21:

  Strassenverkehrsrecht

Mal was ganz anderes, als Modelllbau.
Kann ich als Mieter, in einem Mehrfamielienhaus, beim Ordnungsamt beantragen, dass eine nicht beparkbare Fläche durch reflektierende Pfosten
freigehalten wird??

Hintergrund:
Ich fahr normalerweise mit dem Motorrad zurArbeit.
Mittlerweile wird bei uns auf der Strasse so wild geparkt,
dass ich mit dem Motorrrad nicht vom Hof komme.
Die wilden Parker sind nichtmals Anwohner, aber das tut nichts zur Sache.
Bis vor zwei Jahren hat mein Nachbar seine Einfahrt rigoros freigehalten.
Somit konnte ich sie mitbenutzen.
Dann musste er sein Haus verkaufen, und die neuen Eigentümer interessiert es nicht,
ob die Einfahrt zugeparkt wird.
Nu komm ich mit dem Mopped nicht mehr vom Hof.

Ist es nicht so, dass bei einer Einfahrt, die nur über den Gehweg(öffentlicher Verkehrsweg)geht, und abgesenkte Bordsteine hat, sowieso Parkverbot besteht??
Wenn es so ist, dürfte mein Nacbar sein eigenes Fahrzeug dort nichtmals abstelllen.

Ich will doch nur ca. 1,5 m Freiraum.



Geschrieben von JensR am 21.09.2012 um 01:19:

  RE: Strassenverkehrsrecht

> Ist es nicht so, dass bei einer Einfahrt, die nur über den Gehweg(öffentlicher Verkehrsweg)geht, und abgesenkte Bordsteine hat, sowieso Parkverbot besteht??
> Wenn es so ist, dürfte mein Nacbar sein eigenes Fahrzeug dort nichtmals abstelllen.

Das ist auch mein Kenntnisstand. In dem Fall hat nicht mal der Eigentümer das Recht, dort zu parken. Habe ich erst letztens was zu gelesen.

Die Pfosten dürftest Du wahrscheinlich nicht beantragen. Bzw. dürftest schon, aber Dein Antrag würde abgelehnt werden. Das ist m.W. Sache der Eigentümerversammlung und/oder Hausverwaltung.



Geschrieben von Catfan am 21.09.2012 um 06:11:

 

Felix,

mache dir das Leben doch nicht so schwer. Fertige von der aktuellen Situation einige Bilder und gehe damit doch direkt zum Ordnungsamt. Schildere die Situation und frage nach deinen Möglichkeiten. Die werden dir sagen, was du darfst und was nicht, was zu beantragen ist und was du selbst machen darfst. Der direkte Weg zur Behörde ist einfacher, als wenn du dir vorher irgendwelche Meinungen holst, die das Amt anders sieht. Nichts gegen das Allgemeinwissen vieler Menschen, aber Behörden haben ihre Paragraphen und da gehen die nicht von ab. Herz Teufel

Manfred



Geschrieben von Sandokahn am 21.09.2012 um 11:39:

 

Zum Amt und fragen ist wohl das einfachste alternativ gibt es HIER jede Menge zum Lesen .



Geschrieben von JensR am 21.09.2012 um 15:05:

 

Den Link von Sandro habe ich auch gefunden.
Ist also nicht nur meine Meinung Augenzwinkern

Insbesondere:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/BordsteinAbsenkung.php

Allerdings:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss11.php


Ich empfehle, sich vor dem Gang zum Amt schlau zu machen - denn nicht immer sind die begeistert über Zusatzarbeit.



Geschrieben von Hawkwind am 22.09.2012 um 01:53:

 

Ich danke euch, für die Antworten und Links.
Die Behörden in Oberhausen sind seeeeeeeehr träge und
nicht gerade kooperativ, auch wenn sie nichts zahlen müssten.
Ich hab noch ne Alternative. Da müsste ich aber mit der Feuerwehr reden.
Rettungsweg für die Feuerwehr.
Mein Weg ist der einzige Weg für die Feuerwehr, um ca. 15 Häuser,
im Ernstfall, von der Rückseite zu loschen.
Vielleicht bringt das etwas.
Ich will ja die Querbeetparker nicht abschleppen lassen, sondern nur lausige
1,5 Meter Freiraum.
Es haben schon 2 Leute 30,00 € zahlen durfen, aber trotzdem parken die immer noch mal vor dem Weg und zu 2/3 in der "Einfahrt"



Geschrieben von juwobe am 22.09.2012 um 13:11:

 

Feuerwehr wäre bei 15 Häusern doch ein wichtiges Argument!

Gestern brannten in Köln mehrere Wohnhäuser einer"alten" Siedlung, die nur über zwei Torwege zugänglich ist.
Konsequenz:
Die Feuerwehr mußte zum Passieren die Körbe der Angriffs-Drehleitern ab- und wieder anschrauben. Dauer 15min...
Und ein Baum stand auch noch im Weg und mußte gefällt werden.

Viel Erfolg - berichte doch dann, wie es ausgegangen ist!

Jürgen



Geschrieben von Hawkwind am 25.09.2012 um 01:38:

 

Es sind aber private Häuser und keine Gemeinschaftshäuser.
Also keine Schule, Altenheim, Krankenhaus u.s.w.
Wird schwer, aber der Antrag läuft.


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